Welche Vorteile habe ich als Mitarbeiter?

Mit unseren Essensmarken können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern jeden Tag einen steuerfreien Essenszuschuss zukommen lassen. Ob als zusätzliche Prämie, zur Motivation oder als Kantinenersatz beispielsweise in Filialen - die Essensmarken sind für jeden Mitarbeiter ein Gewinn.

Die Essensmarken werden in allen Annahmestellen akzeptiert und in Höhe ihres ausgewiesenen Verrechnungswertes wie Bargeld behandelt.

Und wie rechnet sich das für mich?

„Mehr Netto vom Brutto“ hätte jeder gerne - bitte schön!
Dank der steuerlichen Begünstigung für betriebliche Mittagsverpflegung profitieren Sie als Mitarbeiter besonders von der Verwendung unserer Essensmarken.

Der Mitarbeiter hat je Essensmarke einen Abzug von seinem netto in Höhe des amtlichen Sachbezugswerts von 2,83€. Im Gegenzug erhält er eine Essensmarke mit einem netto-Verrechnungswert von bis zu 5,93€ (bei einem Zuschuss je Essensmarke mit dem Maximum von 3,10€)!1)

Aus netto 2,83€ werden so bis zu netto 5,93€

Sie haben also


1) Falls gewünscht, kann das Unternehmen auch den gesamten Wert der Essensmarke als Zuschuss auszahlen und den amtlichen Sachbezugswert pauschal selbst versteuern.